Ahaus-Wessum – Drosselung wieder ausgebaut

Die Drosselung eines Kleinkraftrads hatte ein 16-Jähriger in Ahaus ausgebaut. So wurde aus dem zwischenzeitlichen Mofa wieder ein Kleinkraftrad. Die Mofa-Prüfbescheinigung des Ahaus reichte bei der Kontrolle am Mittwochnachmittag nicht mehr. Ein Motorradpolizist hatte den Jugendlichen auf der Eichenallee angehalten. Es folgte das, was in den vergangenen Wochen schon viele junge Menschen im Kreis erlebt haben. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.

Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Fälle grundsätzlich mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen, wie z.B.: eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung, anordnen. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird. Hinzu kommt, dass der notwendige Rückbau ebenso Kosten verursachen kann, wie eine eventuell notwendige Untersuchung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen. Im Falle eines Unfalls muss mit hohen Regressforderungen der Versicherung gerechnet werden.

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