Gut 30 km/h über die erlaubte Geschwindigkeit eines Mofas: Das war das Ergebnis einer Überprüfung eines Motorrollers am Mittwoch in Stadtlohn. Auf der Vredener Straße wurde der 17-Jährige gegen 09.45 Uhr angehalten. Die vorgezeigte Mofa-Prüfbescheinigung berechtigte den Stadtlohner nicht zum Führen des "frisierten" Motorrollers. Ein fehlender Tacho und Veränderungen der Beleuchtung machten das Fahrzeug zudem verkehrsunsicher. Es folgte die Untersagung der Weiterfahrt und die Einleitung eines Strafverfahrens.
Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Fälle grundsätzlich mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen, wie z.B.: eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung, anordnen. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird. Hinzu kommt, dass der notwendige Rückbau ebenso Kosten verursachen kann, wie eine eventuell notwendige Untersuchung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen. Im Falle eines Unfalls muss mit hohen Regressforderungen der Versicherung gerechnet werden.
Kontakt für Medienvertreter:
Kreispolizeibehörde Borken
Dietmar Brüning
Telefon: +49 (0) 2861-900 2202
https://borken.polizei.nrw