Fahrerlaubnis Fehlanzeige - die hätte ein Motorrollerfahrer jedoch besser besitzen sollen, als Polizeibeamte ihn gegen 16.45 Uhr in Südlohn kontrollierten. Der Jugendliche konnte jedoch nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Diese reichte aber nicht: Sein Roller brachte es auf eine wesentlich höhere Höchstgeschwindigkeit als 25 km/h. Zudem wies das Fahrzeug technische Veränderungen auf - durch diese war die Betriebserlaubnis erloschen. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige und untersagten die Weiterfahrt.
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