Polizei ahndet zahlreiche Verstöße bei Geschwindigkeitskontrollen im Stadtgebiet

Polizeibeamte des Verkehrsdienstes haben in der Zeit von Freitag, 18. Dezember 2020, 18 Uhr, bis Samstag, 19. Dezember 2020, 2 Uhr, im gesamten Stadtgebiet Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.

Bei Kontrollen an der Grothusstraße/ Am Schlachthof fielen den Beamten 10 Fahrzeugführer auf, die die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern um mehr als 31 Stundenkilometer überschritten haben und deshalb ein Fahrverbot erwarten.

Ein Highlight im negativen Sinne setzte um 21:28 Uhr ein 28-jähriger Mann aus Gelsenkirchen. Mit seinem BMW fuhr er 48 Stundenkilometer zu schnell. Die Polizisten leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn ein. Ihn erwarten ein zweimonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und eine Geldbuße in Höhe von 560 Euro. Ein 18-jähriger Gelsenkirchener beschleunigte als trauriger Spitzenreiter um 23:20 Uhr seinen BMW auf 109 Stundenkilometer. Der junge Mann muss mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 960 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot rechnen. Hinzu kommen drei Punkte in seinem Fahreignungsregister in Flensburg. In diesen beiden Fällen kann das Bußgeld verdoppelt werden, da bei dieser Fahrweise von einer vorsätzlichen Tat ausgegangen wird.

Aus gegebenem Anlass weisen wir Sie an dieser Stelle erneut auf das seit Jahren gültige Punktesystem bei Verstößen im Straßenverkehr hin:

Bei einem bis drei Punkten erfolgt eine Vormerkung über die Bewertung der Fahreignung.

Bei 4 und 5 Punkten erhält der Betroffene eine gebührenpflichtige Ermahnung und den Hin-weis, durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen zu können.

Bei 6 und 7 Punkten wird die Teilnahme an einem Pflichtseminar angeordnet. Durch das Pflichtseminar können keine Punkte abgebaut werden. Nimmt man an dem Pflichtseminar nicht teil, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis generell entzogen. Nach frühestens sechs Monaten und be¬standener MPU kann ein neuer Führerschein beantragt werden.

Lassen Sie es nicht so weit kommen und halten Sie sich an die Verkehrsregeln!

Die gefahrene Geschwindigkeit ist maßgeblich für die Schwere von Unfallfolgen. Überhöhte und unangepasste Geschwindigkeit ist Killer Nummer eins! Halten Sie sich an die vorgegebenen Verkehrsregeln. So schützen Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer.

Die Polizei Gelsenkirchen wird den Kontrolldruck in Bezug auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit rund um die Uhr im gesamten Stadtgebiet aufrechterhalten und festgestellte Verstöße konsequent ahnden.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: +49 (0) 209 365-2010 bis 2015
E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de
https://gelsenkirchen.polizei.nrw