Bank-Transaktionsnummern am Telefon preisgegeben

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Weil ihn ein angeblicher Mitarbeiter des Banksicherheitsdienstes anrief, hat ein 79-jähriger Mann aus Niederkassel mehrere geheime Transaktionsnummern (TAN) für sein Onlinebankkonto am Telefon preisgegeben.

Der Anrufer, der sich Komanski nannte, redete dem Senior ein, dass er verdächtige Überweisungen auf dem Girokonto entdeckt habe und mehrere TAN benötige, um diese Überweisungen zu stoppen. Tatsächlich wurden aber erst nach Preisgabe der Nummern drei Beträge von rund 500 Euro vom Konto des Niederkasselers abgebucht. Der 79-Jährige bemerkte dies und da noch nicht alle genannten Nummern vom Täter verbraucht waren, rief er selbst bei seiner Hausbank an. Ihm wurde geraten, seinen Onlinebankzugang durch bewusste Falscheingaben des Kennwortes zu sperren. Vermutlich war der Betrüger über das sogenannte Phishing in den Besitz der Zugangsdaten gelangt und benötigte noch die Transaktionsnummern, um an das Geld zu kommen.

Millionenfach fischen Online-Gauner Kontodaten ab: Mit dem Versand von Spam-E-Mails erschleichen sie sich geheime Zugangsinformationen, um dann unberechtigt Bares abzuräumen. Die elektronische Post enthält falsche Links, die ahnungslose Nutzer nicht wie gedacht auf die Homepage ihrer Bank oder Sparkasse, sondern auf die beinah perfekt nachgebauten Internet-Seiten der Betrüger führt. Ähnliche Probleme gibt es bei Onlinehändlern, Onlinebezahldiensten, Telefonanbietern oder Paketdiensten. Bei diesem Passwort-Fischen (englisch: "Phishing") wird der Nutzer entweder aufgefordert, Kontonummer und PIN einzugeben, oder gebeten, das Konto aus Sicherheitsgründen durch Eingabe der Codes freizuschalten, oder alternativ eine Datei zu öffnen, die ein Schadprogramm (Virus oder trojanisches Pferd, umgangssprachlich auch Trojaner genannt) beinhaltet.

Wer dieser Bitte folgt, schaltet das Konto wirklich frei - für den Zugriff durch die Betrüger. Die folgenden Tipps helfen, Online-Dieben nicht ins Phishing-Netz zu gehen:

   -	Moderne Software verwenden: Auf jedem Rechner mit Internetzugang
gehört eine Antiviren-Software zum Pflichtprogramm. Darüber hinaus 
bieten auch moderne Internet-Browser Schutz gegen Phishing-Attacken. 
Wichtig ist, stets die neueste Version der Software zu verwenden und 
zwischenzeitlich regelmäßig Updates für das Antiviren-Programm, den 
Internetbrowser und das Betriebssystem durchzuführen. Bei vielen 
Antiviren-Programmen geschieht dies automatisch. Nicht zuletzt 
sollten sich die Kunden informieren, welche Sicherheitsvorkehrungen 
das Geldinstitut beim Onlinebanking zur Abwehr von betrügerischen 
Angriffen trifft. 
   -	Sichere Adresse anlegen: Die Internetadresse der eigenen Bank 
sollte sicherheitshalber immer selbst eingegeben oder als Link im 
Browser angelegt werden. Misstrauen ist angesagt bei Links oder 
Angaben auf dritten Internetseiten sowie bei Funktionen, die einen 
Link beim Nutzer anlegen. Keinesfalls darf ein Link in einer E-Mail 
genutzt werden. Beim Onlinebanking ist außerdem darauf zu achten, 
dass Sie eine gesicherte https-Verbindung nutzen und keinesfalls eine
unverschlüsselte http-Seite. Eine solche https-Seite wird im Browser 
in der Regel durch ein Verschlüsselungs-Symbol angezeigt - zum 
Beispiel in Form eines kleinen Schlosses. Achtung: Auch Kriminelle 
arbeiten bei ihren Betrugsversuchen inzwischen immer mehr mit 
https-Seiten. Daher ist ein https alleine noch keine Garantie, dass 
die Internetseite dem echten Anbieter gehört. 
   -	Misstrauisch sein: Wenn die Hausbank sonst keine E-Mails 
schickt, ist die Nachricht im E-Mail-Postfach höchstwahrscheinlich 
nicht echt. Mitgeschickte Links sollten auf keinen Fall angeklickt 
werden. Besonders gefährlich sind Links, die im Browserfenster lange 
kryptische Anhänge enthalten. Darin ist zum Teil extrem raffiniert 
die Adresse des betrügerischen Servers versteckt. Selbst 
fortgeschrittene Nutzer können das leicht übersehen - zumal die 
angesurfte falsche Internetadresse den echten Seiten der Bank zum 
Verwechseln ähnlich sieht. Außerdem enthalten Phishing-E-Mails in der
Regel die Aufforderung zur Eingabe von sensiblen persönlichen Daten 
wie Passwort oder PIN. Gleichgültig, wie plausibel die Begründung 
dafür auch klingt: Kreditinstitute fordern ihre Kunden niemals per 
E-Mail zur Übermittlung geheimer Daten auf. Beide Angaben sind nur 
für Kontobewegungen erforderlich. 
   -	Schnell handeln: Wer dennoch Opfer einer Phishing-Attacke 
geworden ist und Passwort, PIN oder TAN auf einer betrügerischen 
Seite eingegeben hat, sollte schnell handeln. Wenn möglich, ist die 
PIN umgehend zu ändern. In jedem Fall sollte die eigene Bank sofort 
informiert, der Onlinezugang und das Konto gesperrt werden. Der 
nächste Schritt ist die Anzeige bei der Polizei - denn Phishing ist 
eine Straftat. Die E-Mail, die zur irrtümlichen Eingabe vertraulicher
Daten verleitet hat, sollte Kreditinstituten und 
Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden, um diese bei 
ihren Ermittlungen zu unterstützen. Keinesfalls darf diese im 
Nachhinein gelöscht werden, da sie ein wichtiges Beweismittel ist. 
   -	Konto im Blick haben: Grundsätzlich ist es ratsam, seine 
Kontoauszüge regelmäßig zu überprüfen. Denn so können fehlerhafte 
oder betrügerische Abbuchungen frühzeitig auffallen. (Quelle 
Verbraucherzentrale) 

Weitere Informationen der Verbraucherzentrale finden Sie unter https://url.nrw/SU2020-174. (Bi)

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle

Telefon: 02241/541-2222
E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de