Polizei leitet drei Strafverfahren nach Verkehrskontrollen ein

Polizeibeamte haben am Dienstagnachmittag, 22. Dezember 2020, drei Strafverfahren nach Verkehrskontrollen in Gelsenkirchen eingeleitet. Um 15.55 Uhr kontrollierten Polizeibeamte einen 31-jährigen Duisburger, der mit seinem Mercedes auf der Ückendorfer Straße unterwegs war. Der Duisburger war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Er musste seinen Wagen stehenlassen und den Weg zu Fuß fortsetzen. Ihn erwartet ein Strafverfahren. Im Rahmen der Streife fiel Polizisten gegen 16.30 Uhr auf der Straße "Im Busche" ein Opel auf, bei dem die Stadtsiegel auf den Kennzeichen fehlten. Sie kontrollierten den 27-jährigen Fahrzeugführer. Der Dortmunder zeigte den Beamten eine kroatische Fahrerlaubnis zusammen mit beglaubigten Übersetzungen in englischer und italienischer Sprache. Bei der Kontrolle der Dokumente stellten die Polizeibeamten Unstimmigkeiten fest. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest des Dortmunders verlief positiv. Er musste die Polizisten zur Wache begleiten, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Die Beamten stellten die Kennzeichen und den Führerschein des 27-Jährigen sicher, untersagten ihm das Führen fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum und leiteten ein Strafverfahren ein. Am frühen Mittwochmorgen, 23. Dezember 2020, gegen 1.20 Uhr, meldete ein besorgter Mitteiler einen Autofahrer in augenscheinlich hilfloser Lage auf der Ulfkotter Straße. Am Einsatzort trafen die eingesetzten Beamten auf einen 46-jährigen Autofahrer aus Marl. Der Marler saß in seinem Wagen, welcher auf dem Seitenstreifen an der Ulfkotter Straße stand. Er gab an, dass er vor Fahrtantritt berauschende Substanzen zu sich genommen habe. Er habe sich dann während der Fahrt entschieden, eine kurze Pause einzulegen. Die Polizisten nahmen ihn für eine Blutprobe mit zur Wache und stellten seinen Führerschein sicher. Anschließend konnte er seinen Heimweg zu Fuß fortsetzen. Auch ihn erwartet ein Strafverfahren.

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