Ein misslungener Spaß zweier Jungen, denn: Einbrecher verhalten sich ähnlich. Gegen 19.00 Uhr am Montagabend klingelten ein 13- und ein 14-Jähriger an einem Wohnhaus in Wessum und fragten nach der Uhrzeit. Später hätten die Beiden den Garten betreten und durch Fenster sowie Türen in das Haus gesehen, so der Hausbewohner. Das Verhalten kam dem Wessumer verdächtig vor. Der Versuch, die mutmaßlichen Wohnungseinbrecher zu stellen, scheiterte zunächst. Die "Täter" flüchteten. Auf dem Boden endete für einen der Jungen schließlich die Flucht: der vermeintliche Geschädigte hatte die Verfolgung aufgenommen und konnte einen der Jungen ergreifen. Die alarmierte Polizei traf zunächst nur den 13-Jährigen und den Melder an. Zur Sachverhaltsklärung kamen die Erziehungsberechtigten und auch der 14-Jährige dazu. Dieser war aus Angst um seinen Freund zum Vater des 13-Jährigen gelaufen. Nach derzeitigen Erkenntnissen hatten die Jungen nicht vor, in das Haus des Wessumers einzubrechen. Ein juristisches Nachspiel hat aber der Abend dennoch. Der Vater des 13-Jährigen erstattete Anzeige gegen den Wessumer wegen Körperverletzung, da der Junge bei dem Festhalten Schmerzen erlitten hatte.
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