Mit fremder EC-Karte Geld abgehoben und gegen Corona-Regeln verstoßen – Ermittlungsverfahren gegen drei Prostituierte eingeleitet


30.12.2020, PP Unterfranken
Mit fremder EC-Karte Geld abgehoben und gegen Corona-Regeln verstoßen - Ermittlungsverfahren gegen drei Prostituierte eingeleitet
SCHWEINFURT. Entgegen der aktuell geltenden Infektionsschutzbestimmungen sind drei Frauen am Montagabend in einer Wohnung der Prostitution nachgegangen. Eine davon wurde bei einer Polizeikontrolle vorläufig festgenommen, nachdem sie mit der EC-Karte ihres Freiers bei einer Bank offenbar widerrechtlich Geld abgehoben hatte. Die Kripo Schweinfurt ermittelt nun unter anderem wegen Computerbetrugs und Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz.

Gegen 21.30 Uhr kontrollierte eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Schweinfurt eine 34-jährige Frau, die sich trotz der nächtlichen Ausgangssperre an einer Bankfiliale in am Berliner Platz aufhielt. Die Frau verstrickte sich während der Kontrolle in Widersprüche und gab an, keinen Ausweis bei sich zu haben. Bei einer Durchsuchung stieß eine Polizistin schließlich auf eine EC-Karte eines Mannes, von dessen Konto die Beschuldigte offenbar kurz zuvor einen dreistelligen Geldbetrag abgehoben hatte. Bei einer Überprüfung wurde bekannt, dass die Frau bereits wegen Betrugsdelikten mittels rechtswidrig erlangten Zahlungsmitteln polizeilich in Erscheinung getreten ist. In ihrem Fahrzeug stellten die Beamten Bargeld im hohen vierstelligen Bereich sicher. Geprüft wird derzeit, inwieweit das Geld möglicherweise aus Straftaten stammt. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der rechtmäßige Inhaber der EC-Karte in einer Schweinfurter Wohnung offenbar die Dienste einer Prostituierten in Anspruch genommen hat. Während dessen erlangte die 34-Jährige auf noch ungeklärte Weise seine EC-Karte und die dazugehörige PIN und hob anschließend das Geld ab, ohne dass der Mann davon wusste. Nach der Kontrolle am Berliner Platz konnten der Freier und die anderen beiden Prostituierten im Alter von 23 und 26 Jahren in einer Wohnung im Stadtgebiet angetroffen werden. In Zusammenhang mit der Geldabhebung wird gegen alle drei Frauen wegen des Verdachts einer gemeinschaftlich begangenen Straftat ermittelt. Darüber hinaus wurden gegen alle Anwesenden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unterschiedlichen Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet.