Verbotenes Kraftfahrzeugrennen – Strafanzeige, Auto und Führerschein beschlagnahmt

(CK) - Am frühen Mittwochmorgen (30.12., 01.00 Uhr) waren Polizeibeamte im Rahmen einer Fußstreife im Bereich des öffentlichen Parkplatzes am Pohlweg, Höhe Vogeliusweg, unterwegs. Hintergrund dieser Maßnahme war, dass dort in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Zusammenkünfte festgestellt wurden, die nicht den Vorgaben der CoroanSchutzverordnung entsprachen. Außerdem ist die Örtlichkeit als Treffpunkt der lokalen Tuningszene bekannt.

So befanden sich auch in dieser Nacht 15 Fahrzeuge dieser Szene auf dem Parkplatz. Einige dieser Fahrzeuge waren zuvor im Innenstadtbereich aufgefallen, wo sie mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit den inneren Ring von der Marienstraße in Fahrtrichtung Masperplatz befahren hatten.

Auf dem öffentlichen Parkplatz fiel den Polizeibeamten sofort ein silberfarbener Skoda Fabia auf, der den Außenbereich der ringförmig zu befahrenen Fläche mit höchst möglicher Geschwindigkeit befuhr und dabei auch Driftmanöver hinlegte, welche sich durch stark quietschende Reifen auszeichneten. Scheinbar war das Erzeugen eben dieser Geräuschkulisse, ähnlich wie auf einer Rennstrecke, Ziel der Fahrt. Der Fahrer des Skodas vollzog mehrere Fahrten durch den nur spärlich beleuchtet "Ring" in eben dieser Fahrweise.

Den Bereich, in welchem sich der Großteil der "Zuschauer" aufhielt, wurde von dem Fahrer augenscheinlich nicht befahren. Jedoch befanden sich weitere Tuner in und an den geparkten Fahrzeugen vereinzelt am Rand der Fahrstrecke des Skoda. Weiterhin wird dieser Parkplatz auch zu später Stunde von Studierenden der naheliegenden Universität frequentiert. Diese sind dort häufig fußläufig oder mit E-Scootern unterwegs - so auch in der vergangenen Nacht. Zudem lagen die Temperaturen um den Gefrierpunkt, so dass mit Straßenglätte und damit mit unkontrolliertem Ausbrechen des Skodas gerechnet werden musste.

Aufgrund dieser besonderen Gefahrenlage reagierten die eingesetzten Polizeibeamten sofort und hielten den Fahrer des Skodas unter Beachtung der Eigensicherung an.

Es handelte sich um einen 19-jährigen Mann aus Paderborn; mit ihm im Fahrzeug befand sich eine 18-jährige Borchenerin.

Dem Mann wurde nach gesetzlicher Belehrung sofort der Tatvorwurf eines Verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemacht.

Dieser Tatbestand ist seit einigen Jahre im Strafgesetzbuch verankert und kann auch von Einzelpersonen erfüllt werden (§ 315d StGB).

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Paderborn wurde der Skoda des Beschuldigten als Tatmittel beschlagnahmt ebenso wie der Führerschein des Fahranfängers.

Während der polizeilichen Maßnahmen fuhren mehrere andere Fahrzeuge, die der Tuningszene zuzuordnen waren, am Anhalteort vorbei und fielen durch unqualifizierte und provokante Bemerkungen gegenüber den Polizeibeamten auf.

Gegen den 19-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Verbotenen Kraftfahrzeugrennens eingeleitet.

Zudem wurden gegen vier weitere Personen aus der Tuningszene Ordungswidrigkeitenanzeigen gefertigt, weil sie gegen die Vorgaben der Coronaschutzverordnung verstoßen hatten.

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