Im Rahmen der Streife fiel den Beamten in Schwarmstedt am Freitagabend gegen 18:45 Uhr ein Rollerfahrer auf, der ohne Helm unterwegs gewesen ist. Im Zuge der Kontrolle des 17-Jährigen aus Langenhagen und nach Inaugenscheinnahme des Rollers stellte sich heraus, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein fahrerlaubnispflichtiges Kleinkraftrad gehandelt hat. Eine Fahrerlaubnis konnte der 17-jährige, ebenso wenig wie einen geeigneten Motorradhelm, vorweisen. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Da dies aber nicht das erste Mal gewesen ist, wurde das Kleinkraftrad zur Verhinderung der Weiterfahrt sichergestellt.
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