(Grund der Korrektur: Die Unfallschäden beim Fahrzeug des Verursachers müssten auf der linken, nicht auf der rechten Fahrzeugseite sein.)
Der Unfall ereignete sich auf dem Wanderparkplatz an der B465 zwischen Ehingen und Altsteußlingen. Auf diesem Parkplatz stand am Wochenende ein Kastenwagen. Am frühen Montag fiel einer Polizeistreife auf, dass der VW beschädigt ist. Die Polizisten bemerkten auch, dass der Zaun neben dem Parkplatz ebenfalls Schäden aufweist. Die Spuren im Schnee zeigten dann, dass seit Samstagmittag jemand mit seinem Auto, wahrscheinlich einem Mercedes, bei der Einfahrt zum Parkplatz von der Straße abgekommen sein muss. Er beschädigte das parkende Auto und den Zaun. Die Polizei geht hier von einem Schaden von mehr als 5.000 Euro aus. Trotz dieses Schadens fuhr der Verursacher einfach weiter. Dabei dürfte auch sein Auto stark beschädigt sein. Auffallende Schäden dürfte der Mercedes an der Front und der linken Seite haben. Hinweise auf den Flüchtigen nimmt die Polizei unter der Telefon-Nr. 07391/5880 entgegen.
Hinweis der Polizei: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat. Wer wegfährt, ohne sich um Verletzte und Schäden zu kümmern riskiert eine Freiheitsstrafe und seinen Führerschein. Wer wartet hat in aller Regel lediglich mit einem Bußgeld zu rechnen. Die Polizei empfiehlt deshalb, sich sofort beim Unfallgegner zu melden oder bei der Polizei.
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Wolfgang Jürgens, Tel. 0731/188-1111
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Polizeipräsidium Ulm
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