Die Feststellungen von Verstößen gegen Corona-Landeseindämmungsverordnungen durch Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Klingenthal bewegen sich auch mit Beginn des neuen Jahres auf relativ hohem Niveau. Im Rahmen der weiterhin intensivierten Binnengrenzfahndung stellten die Beamten im gesamten Einsatzraum seit 1. Januar insgesamt 45 Verstöße gegen diese Schutzbestimmungen fest und informierten die zuständigen Gesundheitsämter darüber.
Den örtlichen Schwerpunkt bilden dabei die ehemaligen Grenzübergänge Johanngeorgenstadt, Klingenthal, Ebmath und Schönberg, vereinzelte Feststellungen gab es aber auch in den Bahnhöfen Plauen und Zwickau.
Am häufigsten stehen die Verstöße im Zusammenhang mit einem Grenzübertritt aus der Tschechischen Republik ohne triftigen Grund. Meist geben die Reisenden - größtenteils aus Sachsen und Thüringen - an, zum Tanken und Einkaufen dort gewesen zu sein.
Da in den überwiegenden Fällen die Einreise nach Sachsen aus einem Risikogebiet - der Tschechischen Republik - erfolgte und kein Ausnahmetatbestand glaubhaft gemacht werden konnte, erhielten die Betroffenen zunächst die mündliche Aufforderung, sich in häusliche Absonderung zu begeben. Alle weiteren Maßnahmen sowie die Ahndung von Verstößen gegen Corona-Schutzverordnungen obliegen den jeweiligen Gesundheitsämtern.
Häufig geben Personen bei den Überprüfungen an, von den derzeitigen Reisebeschränkungen keine Kenntnis zu haben. Angesichts der öffentlichen und medialen Präsenz des Themas können solche Aussagen von den Beamten allerdings lediglich als Schutzbehauptung gewertet werden.
Seit Kurzem weisen zudem an stark frequentierten grenzüberschreitenden Straßenverbindungen Schilder auf die besonderen Folgen des Grenzübertritts hin.
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