Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz am 06.01.21, 17:40 Uhr:
Der Fahrer eines Seat zog die Aufmerksamkeit einer Polizeistreife auf sich, da er mit seinem Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit im Stadtgebiet unterwegs war. Daher entschlossen sich die Beamten, den Pkw anzuhalten und den Fahrer im Rahmen einer Verkehrskontrolle zu befragen. Im Gespräch zeigte der 42jährige Mann neurologische Auffälligkeiten, die auf den Konsum von Drogen hindeuteten. Es wurde eine Blutentnahme veranlasst und auf der Polizeidienststelle vorgenommen. Zusätzlich fand eine Durchsuchung der Person und seiner Sachen statt, die zum Auffinden von Gegenständen, die zum Konsum von Drogen dienen, führten. Anschließend folgte die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen Verdacht des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss. Die Weiterfahrt wurde ihm daher zunächst untersagt. Anzumerken ist, dass der Mann in den letzten 2 Monaten bereits zweimal dabei angetroffen wurde, wie er ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von BTM führte.
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