Betrug mit Immobilien – Betroffene wenden sich an die Polizei
In den vergangen Wochen kam es vermehrt zu Betrugsversuchen in Verbindung mit Wohnungsinseraten und Immobilienangeboten.
Bereits Ende letzten Jahres weckte eine Wohnungsanzeige bei einer bekannten Online-Immobilienplattform das Interesse eines Neussers. Der Kaufpreis des angebotenen Objekts lag deutlich unter dem üblichen Marktwert vergleichbarer Wohnungen. Der Neusser meldet sich auf das Inserat des scheinbaren Schnäppchens und erhielt kurze Zeit später eine Antwort der vermeintlichen Eigentümerin per Mail. Sie gab an, ins Ausland verzogen zu sein und den Verkauf der Immobilie über eine Agentur abwickeln zu wollen. Im Anhang der Mail fand sich eine Passkopie der angeblichen Eigentümerin.
Ein solches Vorgehen ist bei der Kriminalpolizei bereits aus anderen Betrugsbereichen bekannt. Die gesendete Kopie des vermeintlich echten Ausweises soll eine Vertrauensbasis und Glaubwürdigkeit schaffen.
Im Fall des Neussers kamen dem Interessenten schnell Zweifel an der Art und Weise der Kaufabwicklung. Er brach den Kontakt ab und verständigte stattdessen die Polizei.
In anderen Fällen berichteten Opfer dieser Betrugsmasche davon, dass sich im weiteren Verlauf eine vermeintliche Immobilienagentur meldete. Mit dem Verweis auf eine mögliche Wohnungsbesichtigung, forderten die falschen Makler im Vorfeld eine Sicherheitsleistung. Die Summe, die die Kaufinteressenten überweisen sollten, richtete sich meist nach dem Wert der Immobilie und betrug mitunter mehrere tausend Euro.
Zu einer tatsächlichen Besichtigung geschweige denn zu einem Vertragsabschluss über die meist gar nicht zum Verkauf stehenden Häuser und Wohnungen kam es im Folgenden natürlich nie. Die Polizei warnt Schnäppchenjäger.
Seien Sie kritisch bei Immobilienangeboten, die besonders günstig erscheinen. Forderungen nach Vorauszahlungen in der genannten Form sind unüblich und sollten äußerst kritisch hinterfragt und genauestens überprüft werden. Geben Sie auch keine persönlichen Daten an angebliche Eigentümer im Ausland weiter. Eine Ausweiskopie eines angeblichen Anbieters ist kein sicherer Identitätsbeweis.
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