A 23 – Lexus mit überhöhter Geschwindigkeit – 2 Monate Fahrverbot
Am Donnerstag (14.01.2021) führten Beamte des Polizei- und Autobahn Bezirksreviers Elmshorn Verkehrsüberwachungen auf der Autobahn 23 in Richtung Süden durch.
Um 10:40 Uhr wurden die Beamten in ihrem zivilen Videowagen auf einen Lexus aufmerksam. Der Fahrzeugführer, der unmittelbar vor der Begrenzung auf die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h sein Fahrzeug verkehrsbedingt verlangsamte, beschleunigte sein Fahrzeug noch vor der Geschwindigkeitsreduzierung nicht unerheblich.
Kurz hinter der Anschlussstelle Krupunder konnten die Beamten eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 144 km/ h messen.
Bei dem Sachverhalt wird von Vorsatz ausgegangen, da der Fahrzeugführer bereits zuvor die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht unerheblich missachtete und unmittelbar beschleunigte, nachdem die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h erfolgte.
Den 52jährigen Pinneberger erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 880 EUR, zwei Punkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg und ein zweimonatiges Fahrverbot.
Diese Feststellung zeigt einmal mehr, wie wichtig der Einsatz eines Videowagens für die Polizei ist. Denn so kann die Polizei grob fahrlässiges und rücksichtsloses Fahrverhalten im öffentlichen Straßenverkehr beweiskräftig dokumentieren, damit die Fahrzeugführer für ihre Fahrweise auch zur Verantwortung gezogen werden können.
Neben einem ungenügenden Sicherheitsabstand zählt die unangepasste Geschwindigkeit zu einer der Hauptunfallursachen auf der Autobahn.
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