Ahaus – Drosselung ausgebaut

Die Mofa-Prüfbescheinigung reichte einem 16-Jährigen nicht, als Polizeibeamte ihn am Donnerstagmittag in Ahaus anhielten. Die bescheinigte Drosselung habe er ausgebaut, gab der Rollerfahrer an. Das als Mofa zugelassene Fahrzeug wurde so wieder zum Leichtkraftrad und führerscheinpflichtig. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein und untersagten die Weiterfahrt. Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Fälle grundsätzlich mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen, wie z.B.: eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung, anordnen. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird. Hinzu kommt, dass der notwendige Rückbau ebenso Kosten verursachen kann, wie eine eventuell notwendige Untersuchung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen. Im Falle eines Unfalls muss mit hohen Regressforderungen der Versicherung gerechnet werden. Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Borken Dietmar Brüning Telefon: +49 (0) 2861-900 2202 https://borken.polizei.nrw