Gronau – Mofa-Prüfbescheinigung reichte nicht

Eine 41-Jährige konnte mit ihrem Motorroller im innerstädtischen Verkehr in Gronau gut mithalten, als ein Motorradpolizist auf der Enscheder Straße am Mittwochmorgen hinter ihr fuhr. Die Gronauerin zeigte bei der anschließenden Kontrolle nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vor. Das reichte nicht, um das Kleinkraftrad fahren zu dürfen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet. Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Borken Dietmar Brüning Telefon: +49 (0) 2861-900 2202 https://borken.polizei.nrw