Offenburg – Tuningkontrollen – ‚Laut ist Out‘
Dass die Spezialisten des Verkehrsdiensts Offenburg nicht nur die Lautstärke von Motorrädern im Blick haben, mussten in dieser Woche auch mehrere Pkw-Lenker erfahren. Den Beamten, die eigentlich zu Kontrollen nach der Corona-VO ausgerückt waren, brachten am vergangenen Dienstagabend im Zeitraum von 19 bis 22 Uhr mehrere Fahrzeugführer und auch Halter zur Anzeige, die ihre Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum geführt hatten, obwohl durch technische Veränderungen die Betriebserlaubnis erloschen war. In einem Fall vergaß der Halter und Führer eines BMW die vorgenommenen technischen Veränderungen, nach deren Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, auch bei der Zulassungsstelle in seiner Zulassungsbescheinigung eintragen zu lassen. Dieses Versäumnis führte zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Kurze Zeit später fiel den Beamten der Verkehrspolizei in der Okenstraße in Offenburg ein blauer Kleinwagen auf, welcher augenscheinlich seine Rückleuchten technisch verändert hatte. Bei der anschließenden Kontrolle konnten Unstimmigkeiten beim Fahrwerk, den Reifen sowie ein nicht vorschriftsmäßiges Anbauteil an der Frontschürze festgestellt werden. Auch dieser Fahrzeugführer erhöhte sein Punktekonto und wird Post von der Bußgeldstelle und der Zulassungsstelle bekommen. Auf einen Mazda wurden die Beamten aufgrund des von dem Kompaktwagen ausgehenden Lärms aufmerksam. Im Zuge der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass an dem Pkw eine illegale Klappenabgasanlage installiert war. Der Autofahrer musste sein Fahrzeug in amtliche Verwahrung übergeben. Die durch einen Sachverständigen durchgeführte Überprüfung der Abgasanlage ergab neben einer erheblichen Veränderung des Geräuschverhaltens auch eine Veränderung des Abgasverhaltens. In diesem Fall wird der Verantwortliche, dem der Wagen auch gehört, nicht nur Post von der Zulassungsstelle bekommen, sondern auch von der Staatsanwaltschaft. Auch die Steuerbehörden werden sich mit diesem Vorfall beschäftigen. Alle beanstandeten Fahrzeuge müssen noch, auf Kosten ihrer Nutzer, wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden. /jm
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