14-jähriger auf Crossbike ohne Zulassung, Helm, Licht oder Führerschein
Ein Ausflug mit einem Crossbike könnte für einen 14-jährigen teuer werden. Ein Zeuge beobachtete den Jugendlichen gegen 17.30 Uhr, wie er ohne Licht, ohne Helm und ohne Kennzeichen immer wieder mit hoher Geschwindigkeit hin und her über die Hesselbecke fuhr.
Er wollte den Jungen anhalten und stellte sich mit ausgebreiteten Armen mittig auf die Straße. Der Junge bremste jedoch nicht und fuhr auf ihn zu. Der Zeuge brachte sich durch einen Sprung zur Seite in Sicherheit. Ein weiterer Zeuge kam hinzu und zu zweit konnten sie den Fahrer stoppen und bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Angeblich hatte ihm ein Bekannter erlaubt, auf einem nicht eingezäunten Privatgrundstück zu fahren. Die Polizei ließ das Motorrad von einem Abschleppunternehmen sicherstellen. Die Beamten schrieben Anzeigen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (dem Zufahren auf den Zeugen), Fahrens ohne Führerschein sowie Verstößen gegen Pflichtversicherungsgesetz und Zulassungsordnung. Gegen den Eigentümer des Motorrades wird ermittelt, weil er die Fahrten zugelassen haben soll.
Weil die Erziehungsberechtigten nicht erreicht werden konnten, nahmen die Polizeibeamten den jungen Fahrer mit auf die Wache. Dort holte ihn ein Erziehungsberechtigter am Abend ab.
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