Gronau-Epe – Mofa-Prüfbescheinigung reicht nicht
Ohne die erforderliche Fahrerlaubnis war ein 15-Jähriger auf einem Kleinkraftrad am Montag unterwegs. Als der Fahrer auf der Vennstraße den Streifenwagen im Rückspiegel sah, reduzierte er deutlich seine Geschwindigkeit. Bei der Kontrolle gegen 16.50 Uhr konnte er nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Für das Kleinkraftrad hätte es aber einer Fahrerlaubnis bedurft. Es folgte eine Sicherstellung des Fahrzeugs, um die Fahrzeugart und mögliche technische Veränderungen feststellen zu können. Den Rollerfahrer und Halter erwarten nun Strafverfahren.
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