Stadtlohn – Führerschein Fehlanzeige

Ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, hat ein 16-Jähriger in Stadtlohn einen Motorroller gefahren. Eine Mofa-Prüfbescheinigung habe er, aber gerade nicht dabei, gab der junge Verkehrseilnehmer während der Kontrolle am Montagnachmittag auf der Dufkampstraße an. Gereicht hätte diese Berechtigung ohnehin nicht. Das Kleinkraftrad war führerscheinpflichtig. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige. Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Fälle grundsätzlich mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen, wie z.B.: eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung, anordnen. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird. Im Falle eines Unfalls muss mit hohen Regressforderungen der Versicherung gerechnet werden. Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Borken Dietmar Brüning Telefon: +49 (0) 2861-900 2202 https://borken.polizei.nrw