Minipistole ist kein verbotener Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes

Ergänzend zu unserer Pressemitteilung von gestern, 26. Januar 2021, 15.12 Uhr, stellen wir klar, dass es sich bei der freiwillig abgegebenen Mini-Pistole um eine legale PTB- Waffe im Sinne des Waffengesetzes handelt. Ein verbotener Gegenstand ist sie natürlich an Bord eines Flugzeuges, in das sie der Senior ja mitnehmen wollte. Der Besitz dieser Waffe ist für Personen über 18 Jahren erlaubt. Zum Führen der Schreckschusswaffe benötigt man einen so genannten Kleinen Waffenschein. Unsere ursprüngliche Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/51056/4822278 Rückfragen bitte an: Polizei Gelsenkirchen Thomas Nowaczyk Telefon: +49 (0) 209 365-2013 E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de https://gelsenkirchen.polizei.nrw