Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis auf der BAB 27 +++ Marihuana-Fund bei Verkehrskontrolle

Loxstedt/A 27. Am Donnerstagmittag (28.01.2021), gegen 11:30 Uhr, wurde durch Beamte des Polizeikommissariats Geestland ein 35-jähriger Bremerhavener kontrolliert. Dieser führte auf der A 27 einen Pkw Volvo mit dahinter befindlichem Anhänger. Da die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschritt und der Anhänger für sich eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg besaß, war hier die Führerscheinklasse BE erforderlich. Da der Fahrzeugführer jedoch lediglich im Besitz der Klasse B war, wurde ihm die Weiterfahrt mit Anhänger untersagt und ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet. Im Zuge von Kontrollen derartiger Fahrzeuggespanne wird seitens der Fahrer/-innen gegenüber den Beamten häufig geäußert, dass "die vorhandene Ladung ja kaum Gewicht habe" und es somit doch alles passen müsste. Teilweise werden die Anhänger auch vollständig leer geführt. Gemäß Fahrerlaubnisverordnung ist für die genannten Gewichtsgrenzen zum Anhängerbetrieb bei den Fahrerlaubnisklassen B und BE jedoch ausschließlich das zulässige Gesamtgewicht entscheidend. Dieses lässt sich aus den jeweiligen Zulassungsbescheinigungen Teil I ablesen. Das tatsächliche Gewicht entfaltet hierbei keine Relevanz. Ein Verstoß kann jedoch bei einer vorhandenen Überschreitung der erlaubten Gesamtmasse empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen. +++ Loxstedt/A 27. Am Donnerstagnachmittag (28.01.2021), gegen 15:00 Uhr, wurde ein 36-jähriger polnischer Staatsbürger mit seinem Pkw durch Beamte des Zolls Bremerhaven auf der A 27 kontrolliert. Im Rahmen dieser Kontrolle wurde bei ihm eine geringe Menge Marihuana aufgefunden. Zusätzlich bestand aufgrund von körperlichen Anzeichen der Verdacht, dass er während der Fahrt auch unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Somit wurde durch hinzugezogene Beamte des Polizeikommissariats Geestland eine Blutentnahme angeordnet und ein entsprechendes Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Da die Person keinen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland besaß, wurde außerdem vor Ort eine Sicherheitsleistung erhoben. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Cuxhaven Tom Kase Telefon: 04721/573-404 http://ots.de/PI0z7T