Festnahme eines 20-Jährigen wegen Beleidung eines Polizeibeamten und Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz
Polizeibeamte kontrollierten am Montagabend gegen 18 Uhr in der Zeppelinstraße eine Gruppe von mehreren Personen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die aktuell gültige Corona-Verordnung. Wie bereits berichtet, leistete dabei ein 19-jähriger Mann Widerstand gegen Polizeibeamte, indem er die Beamten tätlich anging. Gegen ihn wird wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, Widerstands gegen diese sowie Beleidigung ermittelt. Zudem wird eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung gefertigt. Ein weiterer Beteiligter videografierte einen der eingesetzten Polizeibeamten und beleidigte ihn mit unflätigen Worten. Anschließend verbreitete er Fotos und Video ohne dessen Einwilligung im Internet. Das Verhalten des 20-Jährigen hat Konsequenzen. Er gelangt wegen Beleidigung zur Anzeige. Außerdem wird geprüft, ob er sich wegen eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz strafbar gemacht hat. Wer Fotos, auf denen andere Personen zu sehen sind, im Internet veröffentlicht, muss vorher deren Einverständnis einholen. Tut er dies ohne deren Einwilligung verstößt er gegen das Kunsturhebergesetz und macht sich strafbar. Das Recht am eigenen Bild gilt gleichermaßen bei einem Video oder sogar einem Gemälde.
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