Ahaus – Doppelt zu schnell
Deutlich zu schnell ist ein 21-Jähriger am Donnerstag in Ahaus vor einem Polizeifahrzeug hergefahren. Der Tacho des Einsatzfahrzeugs zeigte gut 60 km/h an, als die Beamten dem Motorroller gegen 15.40 Uhr auf dem Hessenweg folgten. 30 km/h wären auf der Straße erlaubt gewesen. Bei der Kontrolle gab der Rollerfahrer an, dass seine Mofa-Prüfbescheinigung zuhause liegen würde. Er habe den Distanzring ausgebaut, um eine höhere Geschwindigkeit zu erreichen, erklärte er zudem. Die Beamten stellten das Kleinkraftrad sicher. Die Weiterfahrt wurde untersagt und Strafverfahren gegen den 21-Jährigen sowie gegen den Halter des Rollers eingeleitet.
Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Fälle grundsätzlich mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen anordnen, wie z.B eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird. Hinzu kommt, dass der notwendige Rückbau ebenso Kosten verursachen kann, wie eine eventuell notwendige Untersuchung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen. Im Falle eines Unfalls muss mit hohen Regressforderungen der Versicherung gerechnet werden.
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