Korrektur der Pressemitteilung Verwaltungsgericht Göttingen weist Klage ab: Einschreiten von Beamten der BFE bei Versammlung war nicht rechtswidrig

Unsere Pressemitteilung muss wie folgt korrigiert werden: Der Versammlungsleiter ist aufgefordert worden, den Bewurf auf die Einsatzkräfte zu unterbinden. Zeitgleich erhielten die Einsatzkräfte der BFE den Auftrag, die Verteilung des Wurfmaterials zu verhindern und es sicherzustellen. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Göttingen Natalia Bornemann-Zarczynska Telefon: 0551/491-1033 E-Mail: natalia.bornemann-zarczynska@polizei.niedersachsen.de http://www.pd-goe.polizei-nds.de