Dillenburg-Frohnhausen und Wetzlar: Verkehrskontrollen

Polizisten des Regionalen Verkehrsdienstes Lahn-Dill kontrollierten gestern (09.02.2021) gemeinsam mit Beamten der Bereitschaftspolizei Lich auf der Bundesstraße 253 zwischen Frohnhausen und Dillenburg. Aufgrund der winterlichen Wetterlage legten die Beamten ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Winterreifenpflicht bei Lkws. Durch eine Gesetzesänderung (gültig ab dem 01.07.2020) wurde die situative Winterreifenpflicht bei Nutzfahrzeugten und Bussen von der Antriebsachse auch auf die Lenkachse ausgeweitet, so dass bei diesen Fahrzeugen sowohl auf der Lenk- als auch auf der Antriebsachse zugelassene Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen angebracht sein müssen. Rund 200 Lkw hielten die Ordnungshüter zwischen 08:30 Uhr und 13:00 Uhr am Kreisverkehrsplatz "Auf der Langaar" und dem Parkplatz Nebelsberg an. Die Verkehrsdienstler stellten mehrere Verstöße fest. 14 Anzeigen wegen dem Verstoß gegen die Winterreifenplicht fertigen die Beamten. Hier kommen auf den Fahrer 60 Euro Geldbuße und ein Punkt im Fahrerlaubnisregister, sowie auf den Halter 75 Euro und 1 Punkt im Fahrerlaubnisregister zu. Fünf Sicherheitsleistungen hielten die Polizisten ein. Ein Fahrer, einer Kölner Spedition, der ohne Winterbereifung unterwegs war, meldete den Verstoß seiner Firma. Diese zeigten sich erstaunt über die Gesetzesänderung, so fahren doch alle der rund 100 Lkw am Firmenstandort Köln ohne Winterbereifung auf der Lenkachse. Neben mehreren Verstößen gegen die Gurtpflicht, technischen Verstößen wie fehlende Beleuchtung und abgelaufene Sicherheitsprüfungen, stellten die Polzisten drei überladene Fahrzeuge fest. Für den Fahrer einer Spedition aus Moers endet die Fahrt an der Kontrollstelle. Der Schwerlast-LKW hatte einen überbreiten Radlader geladen und war auf dem Weg nach Lahntal. Der Radlader und insbesondere die Schaufel standen deutlich sichtbar über die Außenkanten des Aufliegers heraus. Bei einer erlaubten Gesamtbreite von 2,55 m wurden hier 3,06m gemessen. Die Beförderung überbreiter Ladung setzt das Vorhandensein einer Ausnahmegenehmigung voraus. Der Fahrer konnte keine gültige vorlegen, so dass ihm die Verkehrspolizisten die Weiterfahrt bis zum Vorliegen einer gültigen Genehmigung untersagten. Die Erlangung kann mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Den Fahrer erwartet ein Bußgeld von 60 EUR und 1 Punkt im Fahrerlaubnisregister. Ein Sprinter fiel durch seine Straßenlage besonders ins Auge. Das Fahrzeug eines Paketdienstleisters war augenscheinlich deutlich überladen und wurde deshalb auf eine spezielle Waage gelotst. Das gewogene Gesamtgewicht lag bei stolzen 5,5 t, was bei erlaubten 3,5 t einer Überladung um 2 Tonnen entspricht. Den Fahrer und den Halter erwarten jeweils ein Bußgeld von 235 EUR und 1 Punkt im Fahrerlaubnisregister. Nach der Umladung der Ladung auf zwei weitere Fahrzeuge, durfte der Fahrer seine Fahrt fortsetzen. Zur gleichen Zeit kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei Mittelhessen auf der Autobahn 45 in Höhe Wetzlar. Auf den Parkplätzen Kochsgrund und Vogelsang hielten die Polizisten insgesamt 17 Fahrzeugen an. Hierbei stellten die Beamten 11 Verstöße fest. Zwei Fahrzeuge fielen besonders auf: Ein Sattelzug war über die gesamte Länge mit rund 30 Zentimeter Schnee bedeckt. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt, bis er den Schnee beseitigt hatte und keine Gefahr mehr bestand. Ein Ackerschlepper mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zog einen Tieflader-Anhänger mit einer eingetragenen und genehmigten Breite mit 2,75m. Er war auf dem Weg von Bad Kissingen nach Wilnsdorf (NRW). Der Anhänger hatte eine 3,18m breite Forstmaschine geladen. Die mitgeführte Genehmigung war lediglich für 2,75m ausgestellt Das Gespann konnte aufgrund der Größe der Maschine und der Beschaffenheit der Laufketten vor Ort nicht umgeladen werden, so dass die Beamten den Lkw bis zum Zielort begleiteten. Dabei fiel auf, dass das Gespann teils am Berg über mehrere Kilometer mit nur 30 km/h fuhr und eine große Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellte. Auf den Fahrer, der auch gleichzeitig Firmenbesitzer ist, kommt ein Einziehungsbetrag in Höhe von 1.168 Euro zu. Die Polizisten leiteten ein Einziehungsverfahren beim Regierungspräsidium Kassel ein. Am Zielort wurde die Weiterfahrt dann endgültig untersagt, die Rückfahrt darf er nur mit einer neuen Ausnahmegenehmigung angetreten. Kerstin Müller, Pressesprecherin Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Mittelhessen Polizeidirektion Lahn-Dill Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hindenburgstr. 21 35683 Dillenburg Tel.: 02771/907 120 Fax: 0611/327663040 E-Mail: pressestelle-lahn-dill.ppmh@polizei.hessen.de oder http://www.polizei.hessen.de/ppmh Twitter: https://twitter.com/polizei_mh Facebook: https://facebook.com/mittelhessenpolizei Instagram: https://instagram.com/polizei_mh