Ätzende Flüssigkeit ins Gesicht gesprüht – Haftbefehl gegen 54-jährigen Tatverdächtigen erlassen (Tübingen)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Nachtrag zur gemeinsamen Pressemitteilung vom 9.2.2021 / 15.18 Uhr
Der 54-Jährige, dem zur Last gelegt wird, am Samstagabend in einem Wohngebäude in der Eckenerstraße zwei Personen durch das Versprühen einer ätzenden Flüssigkeit schwer im Gesicht verletzt zu haben, befindet sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.
Der Tatverdächtige wurde am Dienstagnachmittag beim Amtsgericht Tübingen dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ den von der Staatsanwaltschaft Tübingen beantragten Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Der 54-Jährige wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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