QR Codes – die unsichtbare Gefahr? Wissen Sie, was Sie öffnen?

Aus aktuellen Anlass ein Hinweis zur unsichtbaren Gefahr von QR Codes. Im Zeitraum vom 16.02.2021 bis 17.02.2021 wurden durch Unbekannte im Stadtteil Bündheim mehrere sogenannte QR Codes im öffentlichen Raum angebracht. QR-Codes, das sind die quadratischen "Strichcodes" oder "Barcodes", die inzwischen überall an Plakaten, in Zeitschriften, auf Produkten usw. zu sehen sind. "QR" steht dabei für Quick Response (Schnelle Antwort). Einerseits sind sie hilfreich, da sie es ermöglichen, mit einem Smartphone und der entsprechenden App, weitere Informationen zu dem abgebildeten Thema zu erhalten. Sie können z.B. ein Werbevideo zum Produkt anschauen oder gleich die Konzertkarten am Plakat kaufen. Hierfür wird der Code eingescannt und in der Regel wird dann die korrekte Internetseite des Werbeanbieters aufgerufen. Dies spart Zeit und Tipp-Arbeit auf dem Display. Auch Visitenkarten mit Namen und Telefonnummern sind in QR-Codes möglich. Leider können diese QR-Codes auch negative Folgen haben: Täter können z.B. die echten QR-Codes an Werbeplakaten mit anderen Codes überkleben. Der an der Werbung Interessierte scannt mit seinem Smartphone den Code und wird auf statt auf die echte Seite auf eine falsche Seite umgeleitet. Aber auch andere Ziele sind hier möglich. Täter können auf manipulierte Seiten umleiten. Verfügt das mobile Endgerät nicht über ausreichend Schutz, so können z.B. passende Schadsoftware nachgeladen werden oder hochpreisige Mehrwertdienste an- /aufgerufen werden. Wir raten Ihnen aus diesem Grund: Seien Sie aufmerksam bei QR-Codes! Ist der Code ein Original-Bestandteil des Produktes oder wurde dieser nachträglich aufgeklebt? Nutzen Sie eine QR-Scan-App, die das Ziel des Codes, wenn es sich um eine Internetseite handelt, zunächst als vollständigen Link anzeigt und diesen nicht sofort öffnet. So können Sie ggf. feststellen, dass der Link offensichtlich zu einem anderen Ziel führt. Sie müssen selber entscheiden, ob Sie dem Link folgen wollen. Wenn Sie den Link nicht erkennen oder zuordnen können, öffnen Sie den Link nicht. Achten Sie auf mögliche Rufnummern (z.B. Mehrwertdienste) die mittels QR-Code auf- und angerufen werden können. Richten Sie ggf. Sperren bei Ihrem Provider für teure Sonderrufnummern oder Mehrwertdienste ein. Richten Sie auch eine Drittanbietersperre bei Ihrem Provider ein. Diese verhindert, dass Sie z.B. über ungewollte Verlinkungen in Apps oder auf Internetseiten Abo-Dienste abschließen können. Fragen Sie dazu Ihren Mobilfunkprovider. Ggf. können für die Einrichtung Kosten entstehen. Testen Sie Ihre QR-App, ob diese einen Link sofort öffnet oder einen Anruf sofort durchführt, nachdem Sie den Code gescannt haben. Nutzen Sie dafür einen seriösen Code. i.A. Frischemeier, POK Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Goslar Polizeikommissariat Bad Harzburg Telefon: 05322-91 111-0