33-jähriger Mann wegen Kellereinbruchs in Untersuchungshaft
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim:
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen einen 33-jährigen polnischen Staatsangehörigen erlassen. Er steht im dringenden Verdacht, in der Zeit zwischen dem 29.01.2021 und dem 31.01.2021 in mehrere Kellerräume im Stadtteil Mannheim-Seckenheim eingebrochen zu sein.
Der Mann soll zunächst am Kellerfenster eines Anwesens in der Ettlinger Straße das Schutzgitter entfernt und anschließend durch das Fenster in das Gebäude eingestiegen sein. Aus mehreren unverschlossenen Kellerräumen soll er unterschiedliche Gegenstände entwendet haben. Zudem soll er in den verschlossenen Keller des Hauseigentümers eingebrochen sein und dort zwei Stahlschränke aufgebrochen haben. Aus diesen soll er eine doppelläufige Flinte nebst Munition und weiterem Jagdzubehör sowie ein Nachtsichtgerät im Wert von ca. 8.000 EUR entwendet haben.
Der Mann wurde am Mittwochvormittag, 17.02.2021, von einer Polizeistreife im Stadtteil Hochstätt kontrolliert. Dabei soll er deutlich unter Drogeneinfluss gestanden haben. Zur Einsichtnahme seiner Personalpapiere wurde die Wohnung des 33-Jährigen aufgesucht, wo die Polizeibeamten auf zahlreiches Diebesgut und Einbruchswerkzeug aufmerksam wurden. Der Mann wurde daraufhin vorläufig festgenommen und die Wohnung durchsucht. Letztlich konnte ihm die Tat anhand eines DNA-Treffers nachgewiesen werden.
Der Tatverdächtige wurde am Donnerstagvormittag (18.02.2021) beim Haft- und Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim zur Eröffnung des Haftbefehls wegen Fluchtgefahr vorgeführt. Anschließend wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Inwiefern der Tatverdächtige für weitere gleichgelagerte Straftaten in Betracht kommt, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Fachdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg.
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