Ahaus – Nichts aus Fehlern gelernt / Erneut ohne Führerschein unterwegs

Das Kennzeichen des Motorrollers hatte der Fahrer im Helmfach verstaut, als ein Polizeibeamter auf der Landstraße 560 zwischen Graes und Ahaus auf den Jugendlichen aufmerksam wurde. Der Ahauser bog in eine Bauerschaft ab - anscheinend weil er bemerkte, dass der Motorradpolizist sein Fahrzeug wendete. Der Rollerfahrer setzte seine Fahrt mittig eines Wirtschaftswegs in leichten Schlangenlinien fort, sodass ein Stoppen zunächst nicht möglich war. Schlussendlich gelang es dem Beamten aber, ihn anzuhalten. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Roller als Mofa versichert war. Durch einige Veränderungen sei das Fahrzeug circa 70 km/h schnell, gab der Kontrollierte an. Er konnte jedoch lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Es folgte die Untersagung der Weiterfahrt, die Sicherstellung des "frisierten" Rollers, eine Information an die Führerscheinbehörde des Kreises Borken und die Einleitung eines Strafverfahrens. Aus einem ähnlich gelagerten Fall hatte der Ahauser wohl nichts gelernt. Bereits Anfang des vergangenen Jahres war er mit einem technisch manipulierten Roller in eine Kontrolle geraten. Eine solche Strafanzeige kann weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen - der Gesetzgeber hat dafür einen Rahmen gesetzt, der von der Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe reicht. Probleme kann es aber auch geben, wenn der Betroffene später einen Führerschein erwerben will. Denn wenn es zu einer Sperre kommt, was bei "Wiederholungstätern" wahrscheinlich ist, droht eine Wartezeit, bis der Führerscheinerwerb überhaupt möglich ist. Kommt es gar zu einem Unfall, können auf den Fahrer zudem noch Regressforderungen seiner Versicherung zukommen, wenn er keine Fahrerlaubnis besessen hat. Nicht zuletzt hat es einen Grund, warum für das Führen bestimmter Fahrzeuge erst der Erwerb einer passenden Erlaubnis als Voraussetzung gilt. Denn damit einher geht eine Ausbildung, die die Kenntnisse und Grundlagen schafft, um mit einem solchen Kraftfahrzeug sicher am Straßenverkehr teilzunehmen - und nicht als rollendes Risiko für sich und andere unterwegs zu sein. All das zeigt: Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eben kein Kavaliersdelikt dar. Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Borken Dietmar Brüning Telefon: +49 (0) 2861-900 2202 https://borken.polizei.nrw