1. Nachtrag zum Pressebericht vom 24.02.2021

24.02.2021, PP München 1. Nachtrag zum Pressebericht vom 24.02.2021 266. Aktuelle Ermittlungen der AG Phänomene -siehe Medieninformation vom 11.10.2020, Ziffer 1580 -siehe Medieninformation vom 27.10.2020, Ziffer 1672 -siehe Medieninformation vom 12.11.2020, Ziffer 1753 266. Aktuelle Ermittlungen der AG Phänomene Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München gibt es seit Jahren eine hohe Anzahl an Betrugsdelikten im Zusammenhang mit Anrufen aus Call-Centern. Die Anrufer geben sich als Polizeibeamte aus und unter einem Vorwand werden die meist lebensälteren Angerufenen dazu gebracht, dass sie Geld oder Wertgegenstände an die Täter übergeben. Diese Betrugsfälle verursachen zum Teil hohe Vermögensschäden und haben alle einen negativen Einfluss auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Die Münchner Polizei ist in der Bekämpfung dieses Bereiches der Kriminalität seit Jahren stark engagiert und bearbeitet diese Betrugsdelikte in einer eigenen Arbeitsgruppe (AG Phänomene) des Kriminalfachdezernats 3 für organisierte Kriminalität und Bandenkriminalität. Die Telefonate der Betrüger werden von professionell betriebenen Call-Centern aus dem Ausland geführt, die sich nach dem aktuellen Ermittlungsstand meist in der Türkei befinden. In den letzten Jahren gab es deshalb stets eine enge Zusammenarbeit und einen intensiven Informationsaustausch der Münchner Polizei mit den türkischen Behörden, wodurch Straftaten verhindert, Geldabholer oder Logistiker festgenommen und Hintermänner identifiziert werden konnten. Aufgrund der überörtlichen Aktivität der betrügerischen Call-Center sind auch viele auf dieses Kriminalitätsphänomen spezialisierte Dienststellen der Kriminalpolizei in Deutschland untereinander stark vernetzt und kooperieren eng bei ihren Ermittlungen. Die erfolgreiche Zusammenarbeit der AG Phänomene mit anderen bundesdeutschen Dienststellen fand beispielsweise auch mit der Arbeitsgruppe AMCA, die bei der Frankfurter Polizei eingesetzt war, statt. Diese mündete unter anderem auch in den großen Ermittlungserfolg mit zahlreichen Festnahmen von Hintermännern in der Türkei, über den bereits im Dezember 2020 berichtet wurde. Wie die Frankfurter Polizei aktuell berichtet, wird die AG AMCA nun aufgelöst und künftig als Dauereinrichtung unter dem Namen “EG Phänomene“ bei der Frankfurter Kriminalpolizei die entsprechenden Ermittlungsarbeiten durchführen. Die erfolgreiche Arbeit der Münchner AG Phänomene zeigt sich insbesondere in folgendem Fall: Wie bereits am 12.11.2020 berichtet (Medieninformation vom 12.11.2020, Ziffer 1753), konnte am 09.11.2020 gegen 22:00 Uhr ein 29-jähriger türkischer Staatsbürger mit Wohnsitz im Landkreis München von Polizeibeamten festgenommen werden, als er bei einer Rentnerin in Taufkirchen Wertgegenstände abholen wollte. Die über 70-Jährige ging zum Schein auf die Geschichte der falschen Polizeibeamten ein und informierte die echte Polizei über den Notruf 110. Der Ermittlungsrichter erließ einen Haftbefehl gegen den 29-Jährigen. Bei den darauffolgenden Ermittlungen der AG Phänomene konnten dem Tatverdächtigen bislang Beteiligungen an fünf weiteren Betrugsfällen in der Stadt und im Landkreis München zugeordnet werden mit einer Gesamtschadenssumme von über 200.000 Euro. Darunter war eine Betrugstat (Medieninformation vom 11.10.2020, Ziffer 1580), bei dem eine 80-Jährige in ihrer Wohnung im Lehel am 05. und 06.10.2020 mehrmals angerufen und so unter Druck gesetzt wurde, dass sie an beiden Tagen nach dem aktuellen Ermittlungsstand Wertgegenstände und Bargeld im Wert von insgesamt über 150.000 Euro an ihrer Wohnungstür an einen Abholer übergab. Bei einer weiteren Tat mit Beteiligung des 29-Jährigen (Medieninformation vom 27.10.2020, Ziffer 1672) wurde eine Rentnerin in Neuried angerufen und durch geschickte Gesprächsführung dazu gebracht, in den Folgetagen mehrfach Bargeld und Guthabenkarten vor ihre Haustür zu legen, die danach jeweils von Betrügern abgeholt wurden. Erst am 23.10.2020 informierte sie die Polizei. Bei dieser Tat entstand nach dem aktuellen Ermittlungsstand ein Schaden von über 50.000 Euro.