Drei Verstöße bei einer Fahrt mit dem Roller

SI / Bielefeld / Mitte - Am Dienstag, 23.02.2021, gegen 11:00 Uhr, stoppten Verkehrspolizisten einen 37-jährigen Bielefelder auf einem Roller an der Weibereistraße, der weder im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, noch ein aktuelles Versicherungskennzeichen vorweisen konnte. Der Bielefelder konnte den Beamten nur eine Mofaprüfbescheinigung vorzeigen. Seiner Erklärung nach, habe er sich das Kleinkraftrad von einem Freund ausgeliehen und sei sich nicht sicher gewesen, ob es sich dabei um ein Mofa oder einen Roller handelte. Zuvor konnte er jedoch problemlos im fließenden Verkehr um die 50 Stundenkilometer mitfahren. Achtung: ich meine die Webereistr. ist eine 30 km/h Zone und hat teilweise Schlaglöcher und Bodenwellen Neben der fehlenden Fahrerlaubnis für das Führen eines Rollers, waren am Fahrzeug ein veraltetes Versicherungskennzeichen angebracht. Eine Überprüfung des Kennzeichens ergab außerdem, dass es zu einem anderen Roller gehörte. Der überprüfte Roller trug zuletzt 20216 ein gültiges Kennzeichen. Die Beamten erstatteten Anzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Rückfragen von Journalisten bitte an: Polizeipräsidium Bielefeld Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kurt-Schumacher-Straße 46 33615 Bielefeld Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020 Stefan Bökenkamp (SB), Tel. 0521/545-3232 Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021 Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022 Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023 Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024 Dirk Trümper (DT), Tel. 0521/545-3222 Dominik Schröder (DS), Tel. 0521/545-3195 Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026 E-Mail: pressestelle.bielefeld@polizei.nrw.de https://bielefeld.polizei.nrw/ Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0