Ahaus – Roller technisch verändert

Eigentlich wollte er noch weiter, aber die die Fahrt endete in Ahaus. Mit einem optisch und technisch veränderten Motorroller war am Freitagnachmittag ein 16-Jähriger auf der Heeker Straße unterwegs. Über 65 km/h statt der erlaubten 45 km/h fuhr das Gefährt. Der vorgelegte Führerschein der Klasse AM reichte somit nicht mehr aus. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet. Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Fälle grundsätzlich mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen, wie z.B.: eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung, anordnen. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird. Hinzu kommt, dass der notwendige Rückbau ebenso Kosten verursachen kann, wie eine eventuell notwendige Untersuchung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen. Im Falle eines Unfalls muss mit hohen Regressforderungen der Versicherung gerechnet werden. Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Borken Dietmar Brüning Telefon: +49 (0) 2861-900 2202 https://borken.polizei.nrw