Betrug durch vermeintlichen Geschäftsführer; Diebstahl aus Fahrzeugen; Einbruch in Forsthütte
Landkreis Reutlingen: Betrug durch vermeintlichen Geschäftsführer (Warnhinweis für Unternehmen)
Nach einer schadensträchtigen Betrugsstraftat, die sich in den vergangenen Tagen zum Nachteil eines Unternehmens im Landkreis Reutlingen ereignet hat, führt die Kriminalpolizeidirektion Esslingen ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt.
Eine Mitarbeiterin des Unternehmens, die über entsprechende Befugnisse im Rechnungswesen verfügt, hatte eine E-Mail bekommen, in der sich der Verfasser als Geschäftsführer bzw. Vorgesetzter ausgab und eine Geld-Überweisung auf ein ausländisches Konto anwies. Die Frau kam der schriftlichen Anweisung nach und veranlasste die verlangte Transaktion. Der finanzielle Schaden des Unternehmens liegt im sechsstelligen Bereich.
Die Masche des vermeintlichen Vorgesetzten ist altbekannt. Schon seit Jahren versuchen Kriminelle, über diese sogenannte Geschäftsführermasche bei Firmen und Unternehmen hohe Geldbeträge zu erbeuten. Mit geringfügigen Abweichungen ist das Vorgehen der Betrüger eigentlich immer dasselbe. Oftmals nutzen die Täter die tatsächliche Abwesenheit von Vorgesetzten aus, wenn sie die Geldforderungen in den fingierten E-Mails an die überwiegend mittelständischen Betriebe senden. In seltenen Fällen erfolgen auch telefonische Kontaktaufnahmen. Meist wird in dem Schriftverkehr zusätzlich vorgegaukelt, dass die Sache größter Geheimhaltung unterliege und äußerst dringlich sei. In den E-Mails teilt der vermeintliche Chef außerdem mit, er sei telefonisch nicht erreichbar, um eine direkte Kontaktaufnahme des Beschäftigten mit seinem Vorgesetzten zu verhindern.
Die Polizei rät, beim Eingang derartiger E-Mails oder Anrufe vor einer entsprechenden Transaktion unbedingt persönlichen Kontakt mit der Firmenleitung aufzunehmen und die genutzte E-Mail-Adresse genau zu überprüfen. Oft weicht sie nur geringfügig von einer tatsächlich existierenden Adresse ab. In vielen Fällen finden auch Vorabklärungen der Täter im Internet statt. Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihre Firmenstrukturen und handelnde Personen auf Internetplattformen zu entnehmen sind. Bei einem Betrugsverdacht oder Ungereimtheiten sollten sich Betroffene außerdem an die Polizei wenden. (mr)
Albstadt (ZAK): Geparkte Fahrzeuge angegangen
Ein Unbekannter hat sich in Margrethausen an zwei in der Straße Am Bach abgestellten Fahrzeugen zu schaffen gemacht. Zwischen Freitag, 15 Uhr, und Dienstag, 19 Uhr, durchsuchte er zwei Fahrzeuge der Marke Ford. Daraus entwendete der Täter Bankkarten und Bargeld. Beschädigt wurden die Fahrzeuge nicht. Das Polizerevier Albstadt ermittelt. (rn)
Burladingen (ZAK): In Forsthütte eingebrochen (Zeugenaufruf)
In eine Forsthütte auf einem Gelände an der K 7102 zwischen Hermannsdorf und Degerfeld hat ein Unbekannter in der Nacht zum Mittwoch eingebrochen. Auf bislang unbekannte Weise gelangte der Einbrecher auf das umzäunte Gelände, wo er sich gewaltsam über eine Tür Zutritt zu der Hütte verschaffte, an der er zudem zwei Fenster zerstörte. Entwendet wurde nach bisherigem Kenntnisstand nichts. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf mehrere hundert Euro. Zeugen, die am Dienstagnachmittag und in der Nacht zum Mittwoch verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07475/95001-0 beim Polizeiposten Burladingen zu melden. (rn)
Rückfragen bitte an:
Ramona Noller (rn), Telefon 07121/942-1103
Martin Raff (mr), Telefon 07121/942-1105
Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: Mo. - Fr./7:00 bis 17:00 Uhr: 07121/942-1111
außerhalb dieser Zeiten: 07121/942-2224
E-Mail:reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de
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