Quickborn/Kummerfeld. Telefonbetrüger versprechen Senioren einen hohen Geldgewinn und erhalten mehrere tausend Euro „Vorsteuern und Gewinngebühren“ oder verlangen Codes von Internet-Geldkarten
In Quickborn und Kummerfeld ist es nach einem Mitte Januar 2021 bekannt gewordenen Fall nun zu weiteren Trickbetrügereien nach einem polizeilich bekannten Muster gekommen. So meldete sich seit November 2020 eine weibliche Person mehrfach bei einem 83jährigen Quickborner per Telefon und erklärte, dass der Rentner 151.000 Euro bei einer Versandhandel-Aktion gewonnen hat. Ähnlich verhielt es sich bei einer 80jährigen Seniorin aus Kummerfeld.
Um den Betrag dem Konto des Quickborners gutschreiben zu können, sollten zuvor noch Vorsteuern und weitere Bearbeitungskosten beglichen werden. Insgesamt hat der Geschädigte einen niedrigen fünfstelligen Betrag auf ein Bankhaus in Düsseldorf überwiesen. Die Seniorin aus Kummerfeld wurde aufgefordert, als Gegenleistung vor der Gewinnauszahlung mehrere Google-Play-Geldkarten im Internet zu erwerben und die jeweiligen Karten-Codes fernmündlich mitteilen. So ergaunerten die Betrüger einen kleinen vierstelligen Eurowert.
Die Ermittlungen in beiden Fällen wegen Betruges sind von der Kriminalpolizei Pinneberg aufgenommen worden.
Allgemeine Präventionshinweise bei falschen Gewinnversprechen:
Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
Seien Sie skeptisch wenn von Ihnen plötzlich eine Zahlung / Vorleistung erwartet wird, beenden Sie das Gespräch und informieren Sie die Polizei
Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).
Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg
Kai Hädicke-Schories
Telefon: 040-52806-205
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de
Kontaktdaten anzeigen
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg
Kai Hädicke-Schories
Telefon: 040-52806-205
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de