(UL) Ehingen – Vorfahrt missachtet / Drei Insassen erlitten am Montag bei einem Unfall in Ehingen leichte Verletzungen.

Gegen 17.15 Uhr bog ein 40-Jähriger von der Otto-Hahn-Straße nach rechts in die Adolffstraße ab. Dabei missachtete er mit seinem Seat die Vorfahrt eines 45-Jährigen. Der war mit einem Audi in Richtung Münsinger Straße unterwegs und hatte eine Frau und ein Kind dabei. Durch den Zusammenstoß erlitten alle drei Audi-Insassen leichte Verletzungen. Den Sachschaden an den Autos schätzt die Polizei auf 2.000 Euro. In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. +++0500790 Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.sts.oe@polizei.bwl.de Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/ Kontaktdaten anzeigen Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/