Beifahrer wurde per Haftbefehl gesucht / Bundespolizei vollstreckt Geldstrafe

Die Bundespolizei hat letzte Nacht einen 33-Jährigen festgenommen. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl vor. Die Bezahlung einer Geldstrafe bewahrte ihn vor dem Gefängnis. Eine Streife der Bundespolizei hatte das Auto mit deutscher Zulassung, im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung, nach der Einreise aus den Niederlanden gegen Mitternacht auf dem Autobahnparkplatz Waldseite Süd an der BAB 30 angehalten und kontrolliert. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Lübeck mit Haftbefehl nach dem 33-Jährigen Beifahrer fahnden ließ. Der Mann war im Mai 2019 wegen Urkundenfälschung, Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Aus diesem Schuldspruch hatte er noch eine Restfreiheitsstrafe von 62 Tagen zu verbüßen oder 1240,- Euro zu bezahlen. Weil der 33-jährige Litauer die Geldstrafe bei den Bundespolizisten begleichen konnte, ersparte er sich den drohenden Gefängnisaufenthalt. Darüber hinaus interessierten sich zwei Staatsanwaltschaften für den derzeitigen Aufenthaltsort des Mannes. Sie hatten den 33- Jährigen insgesamt viermal zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim Marion Groenewold Mobil: 0162-2618054 E-Mail: bpoli.badbentheim.presse@polizei.bund.de www.bundespolizei.de Twitter: https://twitter.com/bpol_nord Kontaktdaten anzeigen Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim Marion Groenewold Mobil: 0162-2618054 E-Mail: bpoli.badbentheim.presse@polizei.bund.de www.bundespolizei.de Twitter: https://twitter.com/bpol_nord