Nach Tötungsdelikt Haftbefehl gegen Vater erlassen

22.03.2021, PP Oberfranken Nach Tötungsdelikt Haftbefehl gegen Vater erlassen KLEINSENDELBACH, LKR. FORCHHEIM. Bei dem Gewaltverbrechen am Sonntagabend in einem Anwesen im Ortsteil Steinbach, hat ein Vater seinen neunjährigen Sohn getötet. Polizeieinsatzkräfte nahmen den Mann fest. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Bamberg ermitteln gegen den Tatverdächtigen wegen Mordes. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg befindet sich der Mann inzwischen in Untersuchungshaft. Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bamberg Erste Pressemeldung: Tötungsdelikt im häuslichen Bereich » Gegen 17.15 Uhr wollte die getrennt lebende Ehefrau den gemeinsamen neun Jahre alten Sohn nach einem Wochenende beim Vater in dem Wohnhaus im Föhrenweg abholen. Der 50-Jährige trat ihr dort mit einem Küchenmesser in der Hand entgegen. Auch aufgrund von Äußerungen des Mannes befürchtete die Frau, dass ihr Sohn in Gefahr ist und wählte außerhalb des Anwesens den Notruf. Bereits wenig später waren die ersten Streifenbesatzungen vor Ort und konnten sich, zusammen mit Spezialisten des Unterstützungskommandos aus dem angrenzenden Mittelfranken, die in der Nähe eingesetzt waren, Zutritt zu dem Wohnhaus verschaffen. Dort nahmen sie den 50-Jährigen nur 30 Minuten nach der ersten Mitteilung vorläufig fest. Im oberen Teil des Hauses fanden die Beamten den leblosen Jungen. Ein Notarzt konnte nur noch seinen Tod feststellen. Nach ersten Erkenntnissen dürfte dieser bereits einige Stunden zuvor eingetreten sein. Kriminalbeamte mehrerer Kommissariate aus Bamberg nahmen vor Ort die umfassenden Ermittlungen auf und führten unter anderem Spurensicherungsmaßnahmen durch. Eine Rechtsmedizinerin kam ebenfalls an den Tatort. Der für Kapitaldelikte zuständige Dezernent der Staatsanwalt Bamberg machte sich ein Bild von dem Geschehen. Ein Mitarbeiter des Kriseninterventionsteams kümmerte sich insbesondere um die Mutter. Am Montagvormittag erfolgte die rechtsmedizinische Untersuchung des Kindes. Hierbei wurde festgestellt, dass Gewalteinwirkung zum Tod des Neunjährigen geführt hat. Aufgrund der gesamten Ermittlungserkenntnisse erging am Montagnachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg Untersuchungshaftbefehl gegen den 50-Jährigen, den Beamte anschließend in eine Justizvollzugsanstalt brachten.