BPOLI DD: Freizügigkeitsrecht verwirkt

Am Sonntagabend, gegen 20:45 Uhr wurde 29-Jähriger im Intercity von Berlin nach Dresden festgestellt, der keinen Fahrausweis vorweisen konnte. Außerdem führte der polnische Staatsangehörige eine geringe Menge Betäubungsmittel mit sich. Eine fahndungstechnische Überprüfung ergab schließlich, dass dem Mann aufgrund zahlreicher Straftaten und Verurteilungen, und das bereits seit 2010, das Recht auf Einreise und Aufenthalts in Deutschland bis in das Jahr 2025 aberkannt worden war. Die strafrechtlichen Verfehlungen, die zur Aberkennung des Freizügigkeitsrechtes führten, reichen von Eigentumsdelikten, verschieden schwerer Körperverletzungen bis hin zu versuchtem Totschlag. Seit seiner Abschiebung nach Polen im Jahr 2017 wurde er wiederholt im Bundesgebiet festgestellt, was jeweils ein Strafverfahren nach sich zog. Zuletzt erfolgte die Abschiebung nach Polen im Februar dieses Jahres. Die weiteren Ermittlungen wegen Erschleichens von Leistungen, Verstoß gegen das Betäubungsmittel- und Freizügigkeitsgesetz werden zuständigkeitshalber durch die PD Dresden geführt. Parallel wird die Aufenthaltsbeendigung und Rückführung des Mannes nach Polen betrieben. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Dresden Pressestelle Telefon: 0351 / 81502 - 2020 E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de Twitter: https://twitter.com/bpol_pir