Strafe folgt auf dem Fuß / Schwarzfahrer im beschleunigten Verfahren verurteilt
Das ging schnell. Nur knapp fünfeinhalb Stunden nachdem ihn Bundespolizisten Montagmorgen wegen Leistungserschleichung feststellten, wurde ein 46-jähriger Mann bereits dafür verurteilt.
Um 7:10 Uhr hatte der Zugbegleiter einer NordWestBahn die Bundespolizei in Osnabrück informiert, dass ein Fahrgast von Kloster Oesede bis zum Hauptbahnhof Osnabrück ohne gültigen Fahrschein fahren würde.
Bei Ankunft des Zuges nahmen die Bundespolizisten den Mann in Empfang. Weil er keine Ausweispapiere dabeihatte, musste er die Beamten zur Klärung der Identität zur Dienststelle der Bundespolizei begleiten. Bei der Feststellung seiner Personalien fanden die Beamten heraus, dass der rumänische Staatsangehörige immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt gerät.
Da der 46-Jährige über keinen festen Wohnsitz verfügt, wurde der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft in Osnabrück vorgetragen und von dort das beschleunigte Verfahren auf den Weg gebracht. Schon um 12:30 Uhr wurde der Fall des 46-Jährigen vor dem Amtsgericht Osnabrück verhandelt. In der Hauptverhandlung wurde der Mann wegen Erschleichen von Leistungen zu einem Monat Haft verurteilt, die für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das sogenannte beschleunigte Verfahren ist eine besondere Form des Strafverfahrens und hat den Vorteil, dass einfache Fälle schneller abgeschlossen werden können und die Strafe unmittelbar "auf dem Fuße" folgt. Es kommt häufig bei einfach gelagerten Sachverhalten zur Anwendung, wenn neben einer klaren Beweislage der auf frischer Tat betroffene Täter ohne festen Wohnsitz ist.
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