Aktion Radschlag – Lebensretter Fahrradhelm! Wie sitzt er richtig?

Kreis Gütersloh (MK) - Ein immer wiederkehrendes Thema bei der Verkehrssicherheit für Radfahrende ist der Fahrradhelm. Sicherlich. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zum Tragen eines Helms, ABER: Sie investieren in Ihre eigene Sicherheit wenn Sie einen Fahrradhelm tragen! Fahrradhelme retten Leben! Machen Sie sich bewusst, dass Radfahrenden Sicherheitseinrichtungen wie zum Beispiel eine schützende Karosserie, Sicherheitsgurte oder Airbags fehlen. Bei einem möglichen Sturz oder Unfall ist insbesondere der Kopf gefährdet - schwerste Gehirnverletzungen können die Folge von Stürzen bei schon sehr geringer Geschwindigkeit sein. Aus diesen Gründen sollte das Tragen eines Fahrradhelms dabei für alle Radfahrenden, nicht nur für Kinder, selbstverständlich sein. Sollten Sie sich nun für den Kauf eines Fahrradhelms entschieden haben: Hier ein paar Tipps, damit Ihnen der Helm einen höchstmöglichen Schutz bieten kann. Gute, mit einem Prüfsiegel versehene Fahrradhelme sind im Fachhandel erhältlich. Beim Kauf muss darauf geachtet werden, dass der Helm, der ein anerkanntes Prüfzeichen wie GS, CE, DIN oder EN haben sollte, nicht wackelt oder verrutscht; Schläfen und Hinterkopf müssen sicher abdeckt sein. Die Ohren müssen unbedingt frei bleiben; die Sicht darf niemals beeinträchtigt sein. Der Helm muss sich unter dem Kinn leicht schließen und auch wieder öffnen lassen. Der Kinnriemen sollte etwa zwei Zentimeter breit, längenverstellbar und nicht aus elastischem Material sein. Mit verschieden dicken Polstern zum Auswechseln kann die Passform gut reguliert werden. Gute Belüftungsmöglichkeiten (Lüftungsschlitze) sind gerade im Sommer wichtig. Neben der Qualität spielt auch die Optik des Helmes eine wichtige Rolle beim Kauf. Gerade Kinder sollten sich nach Möglichkeit ihren Helm selbst aussuchen dürfen, damit sie ihn auch wirklich gerne tragen. Achten Sie also neben Qualität und Optik darauf, dass ihr neuer Fahrradhelm gut sitzt, damit er Sie im Ernstfall vor schwersten Unfallfolgen schützen kann! Fahrradhelme retten Leben! Die Kreispolizeibehörde Gütersloh beabsichtigt auch im Jahr 2021 mit der "Aktion Radschlag" den Zahlen der Verkehrsunfälle mit Radfahrenden, die hierdurch zum Teil schwerste Verletzungen erleiden, entgegenzuwirken. Die Zahl der verunglückten Radfahrenden im Kreis Gütersloh ist unverändert zu hoch. Der Anteil verunfallter Radfahrender an der Gesamtzahl der Verkehrsunfälle im Jahr 2020 lag bei ca. 40% (2019: ca. 36%). Durch die pandemische Ausbreitung im vergangenen Jahr und den damit einhergehenden Einschränkungen bewegten sich merklich weniger Menschen im Straßenverkehr. Hierdurch sank zwar grundsätzlich auch die Zahl der Verkehrsunfälle mit Radfahrenden, es gab im Jahr 2020 aufgrund der Einschränkungen aber auch prozentual weniger Fahrzeugverkehr. (2019: VU mit Radfahrenden 806 mit 622 verletzten Personen; 2020: VU 753 mit 561 verletzten Personen). Im Rahmen der "Aktion Radschlag" wird sich die Polizei Gütersloh mit präventiven sowie auch repressiven Maßnahmen an alle Verkehrsteilnehmenden richten - zu Ihrer Sicherheit! Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/