Der Missbrauch von Notrufen ist KEIN Spaß!
Weil er am Dienstag, 6. April 202, mehrfach missbräuchlich den Notruf der Polizei angewählt hat, erwartet einen 28-jährigen Gelsenkirchener nun ein Strafverfahren. Der Mann wählte in der Zeit von 1.58 Uhr bis 2.34 mehrfach hintereinander den Notruf "110", meldete sich nicht, spielte Musik oder beleidigte den Polizeibeamten am anderen Ende der Leitung. Um dieses Verhalten zu unterbinden, suchten Polizeibeamte den Gelsenkirchener schließlich an seiner Wohnanschrift auf und führten mit ihm ein Gespräch hinsichtlich des Missbrauchs von Notrufen. Den Gelsenkirchener erwartet ein Strafverfahren.
Die Polizei ist bei ihrer Arbeit auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Wer sich oder andere in Not sieht, wer die Polizei vor Ort benötigt, wer etwas Verdächtiges beobachtet, einen eigenartigen Anruf bekommen hat oder unsicher ist, weil ein unbekannter Besucher vor der Tür steht, sollte sich nicht scheuen, jederzeit den Notruf 110 zu wählen. Dabei gilt in jedem Fall: "Lieber einmal zu viel die 110 wählen als einmal zu wenig".
Ein Missbrauch der Notrufnummern 110 und 112 ist jedoch kein Spaß! Wer "nur aus Spaß" die 110 oder die 112 wählt, oder über Notruf Sachverhalte vortäuscht, die zu Einsätzen von Rettungskräften führen, begeht eine Straftat.
Wer den Notruf missbraucht, blockiert die Notrufleitung für andere Menschen, die tatsächlich in Not sind und dringend Hilfe benötigen!
Wer absichtlich oder wissentlich den Notruf missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalls oder wegen großer Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich ist, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Außerdem können die Kosten für den Polizei- oder Rettungseinsatz in Rechnung gestellt werden.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: +49 (0) 209 365-2010 bis 2015
E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de
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