Kreis Ludwigsburg: Polizeipräsidium kontrolliert ab Mittwoch mit erhöhtem Personalansatz die Ausgangsbeschränkung
Angesichts des zunehmend diffusen Infektionsgeschehens mit weiterhin steigenden Inzidenzwerten gilt im Landkreis Ludwigsburg und in benachbarten Landkreisen ab Mittwoch eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Ein Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist dann nur noch aus triftigem Grund erlaubt. Dazu zählen
- Ausübung beruflicher Tätigkeiten, - Arzt- oder Krankenhausbesuche - Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen,
Minderjährigen und Sterbenden - Versorgung von Tieren, Gassi gehen - Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien, - Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, - Besuch von religiösen Veranstaltungen und - Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung. "Alle Verantwortlichen sind sich darüber im Klaren, dass Ausgangssperren einen erheblichen Eingriff in die Bewegungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger darstellen," so Polizeipräsident Burkhard Metzger. "Wir können aber nicht zusehen, wie das Infektionsgeschehen außer Kontrolle gerät und unser Gesundheitssystem an die Grenzen seiner Belastbarkeit bringt. Mit allen Folgen, die daraus erwachsen können." Metzger appellierte erneut eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, mit der Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zur Bewältigung dieser für alle schwierigen Situation beizutragen.
Die Polizei wird die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung bereits ab Mittwochabend mit einem erhöhten Personalansatz im gesamten Landkreis Ludwigsburg kontrollieren.
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