Anzeige gegen Pflaster-Reiniger
Zwei Pflaster-Reiniger waren am Donnerstag in Altena und Nachrodt-Wiblingwerde unterwegs.
Sie klingelten am Morgen an einer Haustür an der Altenaer Bachstraße und boten an, das Grundstück zu reinigen. Sie schauten sich den Bereich an und machten ein Pauschalangebot. Darauf gingen die Grundstücksinhaber jedoch nicht ein. Als die beiden Männer mit ihrem Remscheider Transporter wieder abgefahren waren, informierten die Altenaer die Polizei.
Während der Anzeigenaufnahme meldete sich die Tochter der Grundstückseigentümer. Sie hatte die Männer am Holensiepen in Nachrodt entdeckt. Dort konnte die Polizei die Personalien der 22 und 45 Jahre alten Remscheider aufnehmen. Sie legten einen Gewerbeschein vor. Die Polizei prüft nun den Vorwurf des versuchten Betrugs.
Solche Dienstleistungen sind nicht verboten. Doch immer wieder fühlen sich Auftraggeber im Nachhinein betrogen. Oft unterbreiten unseriöse Anbieter zunächst ein gerade noch akzeptables Angebot, finden dann jedoch weitere Arbeiten und am Ende fordern sie eine völlig ungerechtfertigte, vier- oder fünfstellige Rechnungssumme für wenige Stunden Arbeit. Aus den anfänglichen 800 Euro werden schnell fünf- oder sechstausend Euro.
Die überrumpelten Auftraggeber müssen in bar bezahlen. Wenn die Opfer ihren Fehler realisieren und den Preis reklamieren wollen, laufen Anrufe ins Leere und die angeblichen Firmenadressen stimmen nicht oder die Firma hat sich bereits wieder aufgelöst - wenn die Kunden überhaupt etwas haben außer der Handynummer eines Prepaid-Handys.
Die dubiosen Firmen verteilen bundesweit Prospekte, inserieren in Zeitungen oder klingeln einfach direkt an Haustüren - ein klassisches Haustürgeschäft, für das eben auch besondere Regeln gelten. Besser ist es, wenn solche Arbeiten anstehen, von sich aus aktiv zu werden und in Ruhe mehrere Angebote einzuholen.
Nicht nur reisende Pflaster-Reiniger sind für ihre Mondpreise bekannt. Immer wieder kassieren auch aktiv herbei gerufene Schlüsseldienste, Schädlingsbekämpfer oder Kanalreiniger ungerechtfertigte Summen. Die Kunden suchen in einer Notlage im Internet und stoßen auf die Angebote mitsamt Handynummer. Mit horrenden Forderungen für wenig oder sogar falsche Arbeit konfrontierte Kunden sollten sich nicht überrumpeln und schon gar nicht "mit der Polizei" bedrohen lassen. Sie sollten stattdessen im Zweifel selbst zum Hörer greifen und die Polizei hinzuziehen. Für die weitere Bearbeitung von Anzeigen ist es wichtig, angerufene Telefonnummern, vereinbarte Preise, beauftragte und geleistete Arbeiten zu dokumentieren. Welches Unternehmen hat den Auftrag ausgeführt? Notieren Sie Autokennzeichen! Gibt es Zeugen?
"Gewerbsmäßiger Wucher" kann laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bestraft werden.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
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