(BC) Biberach – E-Scooter nicht versichert / Am Donnerstag stoppte die Polizei in Biberach einen 14-Jährigen.

Gegen 19.30 Uhr sah eine Polizeistreife den Jugendlichen in der Felsengartenstraße fahren. An seinem Roller war kein gültiges Kennzeichen angebracht. Die Beamten stoppten ihn. Einen Versicherungsschutz konnte der Fahrer nicht vorweisen. Weiterfahren durfte er nicht und muss nun mit einer Anzeige gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen. Die Versicherung von Kraftfahrzeugen ist immer wichtig. Denn bei einem Unfall können sehr schnell Sach- oder Personenschäden entstehen. Hierbei fallen häufig Reparaturkosten und Arztrechnungen von mehreren Tausend an. Damit der Geschädigte seinen Schaden sicher ersetzt bekommt ist eine Versicherung zwingend notwendig. Dies ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Straftat dar und kann im schlimmsten Fall eine Haftstrafe nach sich ziehen. Zudem muss der Verursacher, ohne Versicherungsschutz, mit seinem Privatvermögen für den Schaden aufkommen. +++++ 0714689 Joachim Fakler / Claudia Kappeler, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.sts.oe@polizei.bwl.de Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm Telefon: 0731 188-0 E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/