Vreden – Ohne Führerschein mit Roller gefahren

Eine Mofa-Prüfbescheinigung reichte einem 15-Jährigen nicht, als Polizeibeamte ihn in Vreden auf der Bahnhofstraße am Freitagmittag anhielten. Er war mit einem Kleinkraftrad unterwegs. Die Weiterfahrt wurde untersagt sowie ein Strafverfahren eingeleitet. Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Fälle grundsätzlich mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen, wie z.B.: eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische Untersuchung, anordnen. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird. Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Borken Dietmar Brüning Telefon: +49 (0) 2861-900 2202 https://borken.polizei.nrw