Bei Rotlicht über den Bahnübergang – Hohe Bußgelder drohen!
Der berühmte Thriller-Autor John le Carré sagte schon damals über seinen Aufenthalt in Bonn: Entweder es regnet, oder die Schranken sind unten! Trotz der oft längeren Wartezeit an den Bahnübergängen ist ein Durchgang oder eine Durchfahrt bei Rotlicht und geschlossenen Schranken eine Ordnungswidrigkeit, bei der hohe Bußgelder drohen.
Bei einer allgemeinen Verkehrsüberwachung an der Stadtbahnhaltestelle Bonn-Vilich wurden von Beamten der Polizeiwache Ramersdorf zwei Autofahrerinnen erwischt, die trotz Rotlichts an einer geschlossenen Halbschranke vorbei über den Bahnübergang fuhren. Beiden droht jetzt ein Bußgeld von 240,- EUR. Dazu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Die Polizei Bonn sowie die Verkehrsunternehmen in der Region warnen immer wieder vor dem unerlaubten Betreten der Bahngleise. Züge erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 160km/h, die Bremswege betragen zum Teil mehrere Kilometer. Auch Stadtbahnen können in der Region Geschwindigkeiten von bis zu 80km/h erreichen. Auch hier ist ein rechtzeitiges Anhalten des Zuges nicht gewährleistet.
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