Bühl – Brandausbruch, Nachtragsmeldung
Nach dem Brand am Sonntagmorgen haben die Ermittler der Kriminalpolizei gegen einen der Bewohner ein Strafverfahren wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung eingeleitet. Der Mann steht im Verdacht in einem offenbar psychischen Ausnahmezustand das Feuer in seinem Schlafzimmer möglicherweise selbst entfacht zu haben. Weil er sich den Rettungsversuchen der Feuerwehrkräfte zur Wehr setzte, mussten Beamte des örtlichen Polizeireviers und der Verkehrsdienst-Außenstelle den Mann aus dem Gebäude verbringen. Wegen eingeatmeter Rauchgase mussten sich die vier Beamten zu einer ärztlichen Untersuchung in eine Klinik begeben, die sie jedoch im Anschluss wieder verlassen konnten. Der Tatverdächtige selbst wurde nach Behandlung einer leichten Rauchgasvergiftung in einer Spezialklinik untergebracht. Ob das Feuer vorsätzlich oder fahrlässig entstand ist nun Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Am Gebäude entstand kein Schaden, doch ist in der betroffenen Wohnung ein Schaden von rund 5.000 Euro zu verbuchen.
/rs
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