Schwäbisch Gmünd: Verbotene Ansammlung

Am Montag gegen 19 Uhr stellten Polizeikräfte des Polizeipräsidiums Aalen fest, dass sich im Bereich des Stadtgartens zunächst etwa 20 Personen in kleineren Gruppierungen zusammentrafen. Im weiteren Verlauf stießen weitere Personen hinzu, so dass sich letztendlich etwa 50 durch die Innenstadt bewegten. Aufgrund der Gesamtumstände stellte das Geschehen laut Ordnungsamt eine Ansammlung im Sinne der aktuell geltenden Corona-Verordnung dar. Aufgrund dessen wurde der Kern der Ansammlung durch die Einsatzkräfte der Polizei angehalten und die Personen kontrolliert und deren Personalien festgestellt sowie Platzverweise ausgesprochen. Im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen kam es zu Straftaten durch insgesamt drei, zunächst unbeteiligte Personen, die zu diesem Zeitpunkt nicht von der Kontrolle betroffen waren, welche unter anderem Beamte tätlich angriffen, Widerstand leisteten, versuchten einen Gefangenen zu befreien und Beleidigungen zum Nachteil von Polizeibeamten aussprachen. Zusätzlich zu den drei Strafverfahren wurden 27 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung eingeleitet. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Aalen Pressestelle Telefon: 07361/580-110 E-Mail: aalen.pp.sts.oe@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/